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FeuilletonFrankfurt

Das Online-Magazin von Erhard Metz

Archive for Juni, 2011

Bengel in der Galerie “Mainzer Kunst”

Samstag, 25. Juni 2011

Bengel: “Variationen zum Thema
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ARS SINE SCIENTIA NIHIL EST”

Einer, der mit Dalí malte

von Vera Mohr

Bengel in der Galerie “Mainzer Kunst!”

Es war schon mutig, an jenem Samstag Morgen zur Kunst zu laden, denn auf die Kunstinteressierten der Stadt wartete nur wenige Stunden später die lange Museumsnacht, doch mit Bengel hat die Galerie “Mainzer Kunst!” auch was zu bieten, zumal der Künstler selbst aus Spanien angereist war. Und so drängten die Besucher zur Eröffnung in die Altstadt und lauschten Gitarrenklängen und Begrüssungsworten. Die Reden waren noch nicht verhallt, da klebten schon die ersten roten Punkte.

Gitarristin Ute Koch, Galerist Rolf K. Weber-Schmidt und Bengel

Mut bewies auch der 1943 geborene Berliner Kunststudent, der 1965 mit 22 Jahren nach Spanien zu Salvador Dalí reiste und um Malunterricht bat, was dieser jedoch brüsk von sich wies: “Ich bin kein Professor, ich bin ein Genie”. Trotzdem lud er Bengel in sein Haus ein und erlaubte ihm, einen Sommer lang zu bleiben. Aus dem Sommer wurden 13 Jahre und eine Freundschaft, die es Bengel ermöglichte, den Exzentriker Dalí täglich zu besuchen. Er ist nach eigenem Bekunden der einzige Schüler, den Dalí hatte und um sich duldete.

(Foto: Galerie “Mainzer Kunst!”)

Im Umfeld Dalís und weiterer internationaler Künstlerstars wie Max Ernst, Man Ray oder Marcel Duchamp entwickelte Bengel seinen eigenen Stil, den er Surrelativismus nannte und der sein Interesse am Verhältnis aller Dinge zueinander widerspiegelt. Nichts ist absolut, sondern alles verändert sich je nach Betrachtungswinkel und Zusammensetzung des Umfeldes. In seinen Bildern treffen Linien und Flächen aufeinander, die den Sehgewohnheiten des Betrachters widersprechen, die irritieren, jedoch ohne zu erschrecken, denn über Allem schwebt sanfte Harmonie.

(Foto: Galerie “Mainzer Kunst!”)

Der Künstler nimmt sich Zeit für seine Werke und plant jeden Strich, wählt jede Farbe sorgfältig aus und überlässt nichts dem Zufall, sondern orientiert sich an den Proportions- und Gestaltungslehren der Renaissancekünstler. Auf der Suche nach “wahrer” Harmonie unterwirft er sich der Strenge der Wissenschaft, denn “Kunst ohne Wissenschaft hat keinen Bestand”. So lautete schon das Credo von Jean Mignot im 14. Jahrhundert, das Bengel zusammen mit der Formel für den “Goldenen Schnitt” zum Thema der Ausstellung wählte. Doch nicht nur der Bildaufbau wird akribisch berechnet, auch die einzelnen Elemente werden genau analysiert, bevor er sie einsetzt. So konnte er sich nie mit Tauben anfreunden, der “Friedensvogel” schien ihm stets zu überladen. “Ausserdem sind die Tauben sehr laut und streiten sich ständig”, erläutert er. Ihm ist die Möwe lieber, die hin und wieder durch seine Werke schwebt.

In der Jubiläumsausstellung der Galerie “Mainzer Kunst!”, die von Rolf K. Weber-Schmidt seit fünf Jahren geführt wird, sind 60 Exponate zu sehen. Zur Finissage am 16. Juli 2011 hat der Künstler Bengel seinen Besuch erneut zugesagt.

Abgebildete Werke © Bengel; Fotografien (soweit nicht anders bezeichnet): Vera Mohr

 

Ai Weiwei aus Haft entlassen

Donnerstag, 23. Juni 2011

Ai Weiwei 2007 vor seiner Arbeit “Template” auf der documenta 12 (Bildnachweis: Hafenbar/wikimedia commons cc-BY-SA-2.0-DE)

Ai Weiwei, am 3. April 2011 auf dem Pekinger Flughafen in Haft genommen und an einen unbekannten Ort verbracht, wurde gestern auf Kaution freigelassen, wohl mit der Massgabe, Peking nicht verlassen zu dürfen. Die chinesischen Behörden bezichtigen ihn, ohne dass es bisher zu einer formellen Anklage kam, der Steuerhinterziehung. Einzelheiten sind derzeit noch nicht bekannt.

Der in aller Welt bekannte und hoch geschätzte Künstler wurde 1957 in Peking als Sohn eines Dichters und Malers geboren, der das Schicksal einer 20jährigen Verbannung erlitt. 1978 nahm er ein Studium an der Pekinger Filmakademie auf und gründete ein Jahr später mit anderen die Künstlergruppe “Stars Group”. Von 1981 bis 1993 lebte und arbeitete er als Performance- und Konzeptkünstler in den USA, wo er auch an der New Yorker Parsons School of Design studierte.

Wegen seiner bekannten Kritik an manchen gesellschaftlichen und politischen Prozessen in China geriet Ai Weiwei regelmässig mit Behörden und staatlichen Institutionen in Konflikt. Im Januar dieses Jahres wurde das sein Atelier beherbergende Gebäude abgerissen. Bald darauf wurde bekannt, dass der Künstler beabsichtige, neben Peking auch in Berlin ein neues Atelier einzurichten.

Die Freilassung Ai Weiweis kam für viele überraschend. Aktuelle politische Spekulationen gehen dahin, dass sie in einem Zusammenhang mit dem bevorstehenden Besuch von Ministerpräsident Wen Jiabao in Europa stehen könnte.

Ai Weiwei, “Sunflower seeds”, Tate Modern London, Turbinenhalle (Bildnachweis: Anna Astachova/wikimedia commons cc)

Deutschlandweit wurde Ai Weiwei vor allem durch seine Arbeiten für die Kasseler documenta 12 im Jahr 2007 sowie seine Ausstellung im Münchener Haus der Kunst (2009/2010) bekannt. Unlängst wählte ihn die Vollversammlung der Berliner Akademie der Künste – zur Zeit seiner Inhaftierung – zu ihrem Mitglied (Sektion Bildende Kunst). Darüber hinaus bot ihm die neugegründete Universität der Künste (UdK) in Berlin eine Professur an.

Ai Weiwei, “Template”, documenta 12: im Sturm zusammengestürzte Installation (Bildnachweis: Wolfgang Staudt/Flickr/wikimedia commons cc)

Ai Weiwei,  Projekt Fairytale, documenta 12: Vorbereitungen auf die Ankunft der 1001 Chinesen in einer Fabrikhalle in der Kasseler Gottschalkstrasse (Bildnachweis: Régine Debatty/Flickr/wikimedia commons cc)

Das Frankfurter Museum für Moderne Kunst erwarb im Jahr 2007 das Werk “Ghost Gu Coming Down the Mountain” (2005/2006) von Ai Weiwei in Zusammenarbeit mit Serge Spitzer (1951 in Bukarest geboren). Es besteht aus 56 (in anderen Installationsvarianten 96) Vasen in glasierter Keramik jeweils im Format 28,5 x 35,5 cm und zählt zu den markantesten Sammlungsstücken der Kunst aus den 2000er Jahren des MMK.

Ai Weiwei/Serge Spitzer, Ghost Gu Coming Down the Mountain, 2005/2006; MMK Museum für Moderne Kunst Frankfurt am Main (derzeit in der Jubiläumsausstellung im Gebäudekomplex MainTor); Foto: Axel Schneider

Plakat zur Ausstellung “So sorry” im Haus der Kunst, München, 2009/2010 (Bildnachweis: Pittigrilli/wikimedia commons GFDL)

Körper und Geist: Erste Gross-Skulptur von Jaume Plensa in Deutschland

Dienstag, 21. Juni 2011

“Unser Körper ist der Sitz des Geistes. Die Universität ist eine Ausweitung unseres Körpers. Ein Versammlungsort, an dem sich Menschen und Ideen, Tradition und Zukunft zu Zwiegesprächen treffen und das Netz menschlichen Wissens weben”.

Jaume Plensa am 16. Dezember 2010 in Frankfurt am Main

Der katalanische Bildhauer Jaume Plensa kommentierte auf diese Weise in einer kleinen Feierstunde Mitte Dezember 2010 die förmliche “Einweihung” seiner Skulptur “Body of Knowledge”. Sie steht auf dem zentralen Platz des Campus Westend der Frankfurter Goethe-Universität.

Eigentlich ist es jetzt einer der schönsten Plätze der Stadt Frankfurt am Main, schwärmte Universitätspräsident Professor Werner Müller-Esterl in der entsprechenden Pressekonferenz. Dem können wir uns anschliessen. Und Müller-Esterl weiter: “Die Skulptur kann zu einem Sinnbild und Markenzeichen für unsere Universität werden. Der Titel ‘Body of Knowledge’ umschreibt sehr schön den Gedanken der wissenschaftlichen Gemeinschaft, die unterschiedlichen Schriftzeichen visualisieren die Internationalität der Goethe-Universität, die Transparenz des Kunstwerks symbolisiert die Offenheit des wissenschaftlichen Diskurses und die Öffnung der Universität als Wissensspeicher für die Bürger der Region.”

Jaume Plensa und Werner Müller-Esterl

FeuilletonFrankfurt-Leserinnen und -Leser kennen den Künstler auch von den Bad Homburger “Blickachsen 7″ im Jahr 2009: Jaume Plensa war dort mit drei Arbeiten vertreten, unter anderem mit der fünf Meter hohen Skulptur “Nosotros” (Wir), die er in einem reizvollen Gegensatz zu den beiden Denkmälern für Kaiser Friedrich III. und dessen Ehefrau Victoria (“Kaiserin Friedrich”) im Kurpark aufstellte – eine Auseinandersetzung mit historischen monarchischen Strukturen und Personen und einer entsprechenden Erinnerungskultur in der heutigen – wie es so schön heisst globalisierten – Welt mit allem, was sich damit an Positivem wie auch Negativem verbinden mag.

“Body of Knowledge” auf dem zentralen Platz des Campus Westend im Dezember 2010

“Body of Knowledge” erreicht eine Höhe von fast acht Metern. Die sich nach innen zu einem Dreiviertelrund öffnende, transparente Skulptur erinnert an die Gestalt eines hockenden Menschen. Sie besteht, ebenso wie “Nosotros”, aus miteinander verknüpften Buchstaben und Zeichen aus weiss lackiertem Edelstahl, hier aus acht verschiedenen Alphabeten. Im Innenrund versenkt angebrachte Lichtquellen erleuchten die Skulptur nach Einbruch der Dämmerung. Die Verwendung von Lettern und Schriftzeichen ist ein typisches Merkmal der Arbeiten Plensas. Mit diesen Elementen versucht er, ohne dass sich konkret lesbare Worte oder Sätze ergeben, den Zusammenhang von Spiritualität und Materie, von körperlicher und geistiger Sphäre des Menschen in seiner individuellen wie kollektiven kulturellen Vielgestaltigkeit zu visualisieren. Plensa sieht in diesen, von manchen auch als “Schriftkörper” bezeichneten Arbeiten, wie er ausführte, “Gefässe für die Seele”.

Bemerkenswert die Transparenz der Skulptur, die Auflösung der Grenzen zwischen Aussen- und Innenraum, die Verflüchtigung der Volumina, das kontemplative wie würdevolle Ruhen in sich selbst.


“Body of Knowledge”, Detailansichten

Frankfurt am Main verfügt damit über die erste in Deutschland aufgestellte Gross-Skulptur des international renommierten Künstlers. Sie wurde von Johanna Quandt, Ehrensenatorin der Universität, gestiftet.

Jaume Plensa wurde 1955 in Barcelona geboren. Er studierte an der dortigen Escola de la Llotja und der Reial Acadèmia Catalana de Belles Arts de Sant Jordi. Es folgten Studienaufenthalte in England und in Frankreich. Darüber hinaus arbeitete er in Berlin, Brüssel und in den USA. Seit 1980 bestreitet er weltweit zahlreiche Ausstellungen. Sein Œuvre umfasst neben Skulpturen auch Zeichnungen, Grafiken, Collagen und Entwürfe für Bühnenbilder. Der Künstler lebt und arbeitet in Barcelona und in Paris.

(Fotos: FeuilletonFrankfurt)

 

KachelmannKachelmanmerkungen

Samstag, 18. Juni 2011

KachelmannKachelmanmerkungen

Von Hans-Burkhardt Steck
Rechtsanwalt, Dipl.-Soziologe

Der Fall Kachelmann ist der Justiz so richtig aus dem Ruder gelaufen. Zwar halten sich die Zahl der Verhandlungstage und der Zeugen durchaus in Grenzen (es gab schon mehr als hundert Verhandlungstage um eine einzige Vergewaltigung mit wesentlich umfangreicherer Beweisaufnahme), aber selten ein Gericht, das mit solcher Hingabe abwechselnd jeder Partei eins aufs Dach gab wie das Mannheimer.

Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg zu Frankfurt am Main (Detail; Bildnachweis: Mylius/wikimedia commons GFDL)

Den Angeklagten hielt die Kammer trotz dünner Beweislage eisern in Haft, bis das Oberlandesgericht ihn befreite. Die Öffentlichkeit durfte die Gerichtsflure bevölkern, die im Landgericht Mannheim besonders anheimeln, die Verteidigung bekam bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihr Fett weg, die Medien erst recht, am Übelsten aber erging es der Nebenklägerin. Sie liess es sich gefallen, bei ihrer Aussage in der Hauptverhandlung abgefilmt zu werden und fünf Sachverständige in ihrem Rücken wispern und gickeln zu hören, die ihr Gesicht auf dem Monitor beobachten konnten und sollten. Wenn jemals die altbewährte Formulierung des Bundesverfassungsgerichts von der Herabwürdigung des Bürgers zum blossen Objekt staatlichen Handelns sichtbare Realität geworden ist, dann bei dieser an Tierversuche erinnernden Anordnung, deren sachliche Notwendigkeit niemand wird erklären können.

(Bildnachweis: René Mettke / wikimedia commons GFDL)

In jedem anderen Gerichtssaal sitzen die Prozessbeteiligen so, dass sie sich ins Gesicht sehen können. Und zwar jeder jedem. Das macht gerade die besondere Bedeutung und auch die Wirkung der mündlichen Hauptverhandlung aus. Die nonverbale Kommunikation zwischen der Zeugin und den Sachverständigen zur Einbahnstrasse zu pervertieren, auf die Idee muss man erst mal kommen! Nicht minder originell: Leumundszeugen, von denen kein gutes Wort für den Angeklagten zu erwarten ist, in noch nie dagewesener Zahl vorladen und auf das Peinlichste befragen, und zwar vor und nicht etwa nach der Beweisaufnahme zum Fall selbst. So hat man die Damen durch den Kugelhagel einer Vernehmung durch fünf Richter, drei Staatsanwälte und eine Riege von Verteidigern gejagt, ohne zu wissen, ob die daraus gewonnenen brandheissen, topaktuellen und ungeheuer relevanten Informationen jemals irgendeine Bedeutung haben würden.

Prompt ist es auch so gekommen: Nach Schluss der Beweisaufnahme war man genauso klug wie zuvor. Nichts genaues weiss man nicht. Aber man hat die Damen aus der wohlverdienten Intimität ihres privaten Lebens vor die Scheinwerfer der Öffentlichkeit gezerrt, ob man sie nun brauchen würde oder nicht. Aber was haben sie sich zu beschweren – einige sind durch diese bizarre Ladungstechnik auch noch zu Geld gekommen.

In jedem normalen Verfahren hätte man sich zuerst über die Tat unterhalten und die zugehörigen Beweise erhoben, dann hätte man gemerkt, dass es nicht reicht, und auf alle weiteren Zeugen verzichtet. Aber dann hätte man natürlich auch das Liebesleben des Angeklagten nicht so gründlich erforschen können.

Der Ideenreichtum der Mannheimer Strafkammer steckt offenbar an. Während der Hauptverhandlung und nach der Urteilsverkündung entstanden seltsame Thesen, die von zahlreichen Mitrednern immer weiter verbreitet wurden. Zum Beispiel: Es habe Aussage gegen Aussage gestanden. Es komme darauf an, ob man Kachelmann oder der Nebenklägerin glaubt. Es handele sich um einen Freispruch zweiter Klasse. Das Urteil werde noch mehr Frauen davon abhalten, Anzeige zu erstatten.

Maarten van Heemskerck, De Gerechtigheid, 1556, Städel Museum Frankfurt am Main

Schon die Formulierung “Aussage gegen Aussage” ist blödsinnig. Nicht ohne Grund sind die Angaben eines Angeklagten zur Sache keine Aussage, sondern eine Einlassung. Es steht also Einlassung gegen Aussage. Dabei spielt keine Rolle, wer glaubwürdiger ist. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Gericht dem Angeklagten oder dem Anzeigeerstatter glaubt. Entscheidend ist allein die Antwort auf eine ganz einfache Frage: Ist die Einlassung des Angeklagten, soweit sie ihm günstig ist, zur vollen Überzeugung des Gerichts widerlegt oder nicht? (Kachelmann schwieg während der gesamten Hauptverhandlung. Seine Einlassung zur Sache musste man den polizeilichen Protokollen entnehmen.)

Aus dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” folgt die Verpflichtung des Gerichts, seinem Urteil das zugrunde zu legen, was der Angeklagte erzählt. Nur dann nicht, wenn

- seine Geschichte nicht möglich ist, also etwa den Naturgesetzen, den geografischen Gegebenheiten und sonstigen unwandelbaren Umständen widerspricht,
- seine Geschichte gerade noch ungünstig für ihn ist (das kommt selten vor, aber manchmal eben doch) oder wenn
- seine Geschichte durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung zur vollen Überzeugung des Gerichts widerlegt ist.

Auf die Glaubwürdigkeit des Angeklagten kommt es dagegen in keiner Weise an. Nur wenn er offensichtlichen Unsinn erzählt, zum Beispiel dass er zum Mars geflogen sei oder gleichzeitig in New York und Berlin gewesen sei, muss das Gericht nicht von seiner Einlassung ausgehen. Ansonsten darf das Gericht durchaus seine Zweifel an der Einlassung des Angeklagten haben, es schadet dem Angeklagten auch gar nichts, wenn das Gericht ihm kein Wort glaubt. Es kommt nur darauf an, ob seine Einlassung widerlegt ist. Davon allerdings muss das Gericht vollständig überzeugt sein, sonst darf es ihn nicht verurteilen.

Wenn es, wie im Fall Kachelmann, keine Sachbeweise gibt und nur ausgesprochen schwächliche Indizien, rückt die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatterin und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage in den Mittelpunkt der Beweiswürdigung. Diese Beurteilung ist eine der Kernaufgaben des Gerichts. Die obstruktive Gutachteritis, die die deutschen Gerichte kollektiv befallen hat, ist eine grandiose Fehlentwicklung. Denn alle Tests und Untersuchungsmethoden zur Frage der Wahrheitsliebe und Glaubwürdigkeit von Zeugen kranken daran, dass die Wahrheit zumindest dem Leiter des Experiments bekannt ist. Im streitigen Strafprozess ist sie aber gerade nur dem Angeklagten und dem Anzeigeerstatter bekannt. Die Glaubwürdigkeitsgutachten übertreffen die Qualität von Kaffeesatzleserei deshalb nur in glücklichen Ausnahmefällen. Es ist auch ganz und gar kein Zufall, dass auf der ganzen Welt Strafurteile von Juristen und nicht von Psychologen gefällt werden. Und dass daran niemand etwas ändern will. Das Gericht soll seine Arbeit tun und die Glaubwürdigkeit zumindest Erwachsener, nicht psychisch kranker Zeugen gefälligst selbst beurteilen. Dafür wird es bezahlt, dafür wird es vom Volk beauftragt.

Die Kammer in Mannheim musste sich entscheiden: Ist die Aussage der Nebenklägerin dermassen glaubhaft und ist die Nebenklägerin als Person so uneingeschränkt glaubwürdig, dass ohne jeglichen Sachbeweis und ohne belastende Indizien die Einlassung des angeklagten Wetterfroschs nicht nur als erschüttert, sondern zur vollen Überzeugung des Gerichts als widerlegt angesehen werden kann. Das sind höchste Massstäbe, denen eine solche Anzeigeerstatterin genügen muss. Und da gibt es auch für das Publikum, das den Prozess nicht im Saal bzw. auf den düsteren Fluren das Mannheimer Landgericht erleben durfte, einen entscheidenden Knackpunkt: Die Nebenklägerin hatte zugegeben, dass wesentliche Bestandteile ihrer Aussage vor der Polizei schlichtweg erfunden waren. Das Interessante daran: Beide Vernehmungsbeamte erklärten übereinstimmend, die Nebenklägerin habe einen uneingeschränkt zuverlässigen Eindruck gemacht, man habe ihr jedes Wort geglaubt. Später stellte sich dann heraus, dass diese uneingeschränkt zuverlässige, glaubwürdige Zeugin einen guten Teil ihrer Aussage von A bis Z erlogen hatte.

Was folgt daraus? Vor allen Dingen eine Erkenntnis:

Die Nebenklägerin im Fall Kachelmann kann so überzeugend lügen, dass sie erfahrene Kripo-Beamte damit hinters Licht führen kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Also fragt sich doch der normale Mensch: Wenn ein Zeuge nachweislich die Fähigkeit hat, auch vernehmungsgeübte und fachkundige Polizeibeamte erfolgreich anzulügen, wer sagt uns dann, dass er nicht auch im Gericht von dieser seltenen Fähigkeit Gebrauch macht? Niemand sagt uns das. Aber der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass man auf einen solchen Zeugen keine Verurteilung stützen kann. Denn selbst wenn man ihm glaubt, werden doch bei einem Menschen, der so genial lügen kann, immer Zweifel daran verbleiben, ob er in dem Punkt, in dem man ihm folgen möchte und auf den es ankommt, auch wirklich die Wahrheit sagt. Die Fähigkeit, selbst Fachleute erfolgreich anlügen zu können, verbunden mit der unbestrittenen Tatsache, dies schon einmal getan zu haben, machen einen Menschen eigentlich zum Zeugen ungeeignet. Auf seine Worte könnte man allenfalls dann etwas stützen, wenn sie von einer Fülle von Beweisen und Indizien gestützt würden. Daran fehlt es hier aber völlig.

Solche Argumente werden allerdings oft vom Tisch gewischt, wenn ein Gericht einen Zeugen glauben möchte. Dann heisst es, der Grundsatz “Wer einmal lügt …” gelte am Gericht nicht. Ausserdem habe der Zeuge ja nur in einem unwichtigen Detail die Unwahrheit gesagt. Oder, was auch vorkommt, in einer ganz anderen Angelegenheit. Kurz: Auch wer einmal oder zweimal gelogen hat, kann immer noch ein brauchbarer Zeuge sein. Jedenfalls vor einem deutschen Gericht.

Im Fall Kachelmann wäre das aber ganz schön schwer zu begründen gewesen. Immerhin hat die Nebenklägerin einen ganz wesentlichen Teil des Kerngeschehens absichtlich und gezielt falsch dargestellt. Sie hat sich von langer Hand auf die Konfliktsituation vorbereitet. Sie hat sogar, wie der Verteidiger nach der Urteilsverkündung bei Markus Lanz schilderte, die fragliche E-Mail nicht mit einem eigenen Drucker, sondern woanders ausgedruckt. Daraus schloss er, vermutlich zu Recht, dass sie mit einer Untersuchung dieser Mail rechnete. Und warum um Himmels willen sollte sie untersucht werden, wenn nicht aufgrund einer Strafanzeige?

Die Nebenklägerin produzierte folglich Wochen vor der angeblichen Vergewaltigung mit einiger Umsicht ein gefälschtes Beweismittel. Sie muss also die anzuzeigende Tat zumindest in ihren Grundzügen schon lange vor dem Treffen mit Herrn Kachelmann im Kopf gehabt haben.

Wir haben hier also eine Anzeigeerstatterin, die die Unwahrheit eines wesentlichen Teils ihrer Aussage selbst einräumt. Die lange vor der Tat ein Beweismittel vorbereitet hat, das ihr später als Argument dienen sollte. Es ist ihr gelungen, erfahrene Polizeibeamte hinters Licht zu führen. Das gesamte Ergebnis der Beweisaufnahme mit Ausnahme der Aussage der Nebenklägerin ist mit der Einlassung des Herrn Kachelmann vereinbar. Ebenso ist das gesamte Ergebnis der Beweisaufnahme mit Ausnahme der Aussage der Nebenklägerin mit der Annahme, sie habe ihn wohlvorbereitet und gezielt falsch belastet, vereinbar. Das ist der klassische Fall eines unvermeidlichen Freispruchs:

Die Einlassung des Angeklagten ist möglich, d. h. sie ist mit Naturgesetzen und offenkundigen Tatsachen vereinbar.

Die Einlassung des Angeklagten ist ihm günstig, denn nach ihr hat er sich nicht strafbar gemacht.

Und die Einlassung des Angeklagten ist nicht durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung widerlegt, denn das gesamte Beweisergebnis ist mit ihr vereinbar. Allerdings mit Ausnahme der Aussage der Nebenklägerin. Die müsste aber von überragender Glaubwürdigkeit sein, um in dieser Situation noch für eine Verurteilung – also für die volle Überzeugung von der Schuld des Angeklagten – auszureichen. So glaubwürdig ist die Nebenklägerin allerdings gewiss nicht, wenn sie

- erstens grundsätzlich in der Lage ist, selbst in einer so intimen, eignen und zerstörenden Angelegenheit erfahrener Vernehmungsbeamten gezielt und absichtlich zu täuschen, und

- zweitens diese Fähigkeit auch nutzt, um ihre Aussage plausibel zu machen.

Justitia (oberhalb der Rathauslaube des Kölner Rathauses; Bildnachweis: © Raimond Spekking/via wikimedia commons GFDL)

Und das ist kein Freispruch zweiter Klasse. Erstens gibt es den schon lange nicht mehr. Die Fragestellung ist ähnlich wie bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens. “Geben die Ermittlungen ausreichend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage?” Wenn nein, wird das Verfahren eingestellt. “Ist das Gericht voll von der Schuld des Angeklagten überzeugt? Andernfalls wird er freigesprochen.

Das Gericht ist in keiner Weise verpflichtet, von einem anderen Sachverhalt, bei dem der Angeklagte unschuldig wegkommt, überzeugt zu sein. Einstellung im Ermittlungsverfahren und Freispruch im Hauptverfahren setzen einzig und allein voraus: Es reicht nicht. Ob die Ermittlungen bzw. die Hauptverhandlung zum Nachweis der Unschuld des Angeklagten geführt haben oder nicht, ist für den Strafprozess ohne Bedeutung.

Für den Angeklagten allerdings schon! Im Fall Kachelmann macht es einen enormen Unterschied, ob die Kammer erklärt, der Verdacht bleibe bestehen, habe nur nicht bewiesen werden können, oder ob sie erklärt, es könne gut sein, dass die Nebenklägerin Kachelmann zu Unrecht belastet habe, nur habe man ihr das nicht nachweisen können.

Die Kammer hat sich für die erste Variante entschieden und damit ihrer durch und durch negativen Haltung Kachelmann gegenüber die Krone aufgesetzt. Für das, was jetzt kommt, können die Urteilsgründe von erheblicher Bedeutung sein. Wenn das schriftliche Urteil im wesentlichen der mündlichen Urteilsbegründung entspricht und die Revision erfolglos bleibt, muss Kachelmann mit den vom Landgericht in die Welt gesetzten oder geschriebenen Verdächtigungen leben. Das wird ihm weder beruflich helfen noch bei einem Schadensersatzverfahren gegen die Nebenklägerin.

Dann soll er doch auch Revision einlegen! Könnte man meinen. Das geht aber leider nicht, weil man Rechtsmittel nur einlegen kann, wenn man durch den Tenor der angegriffenen Entscheidung benachteiligt wird. Die Juristen nennen das “Beschwer”.

Der Tenor des Urteils lautet: “Der Angeklagte wird freigesprochen.” Dazu kommen die Aussprüche zu den Kosten und zur Haftentschädigung. Nichts davon ist für Kachelmann nachteilig, also ist er durch den Urteilsenor nicht “beschwert”. Den höchst seltenen Fall, dass die Begründung eines an sich günstigen Beschlusses oder Urteils eine “neue, eigene Beschwer” enthält, wird die Mannheimer Strafkammer zu vermeiden wissen. Das wäre Kachelmanns einzige Chance, an der Urteilsbegründung etwas zu ändern. Praktisch funktioniert das nicht. Es ginge nur, wenn beispielsweise der Angeklagte in der Urteilsbegründung beleidigt wird oder ein Gericht etwa schreibt, es sei davon überzeugt, dass der Angeklagte diesen und jenen bislang ungeahndeten Mord begangen habe, nur sei der eben nicht Gegenstand der Anklage gewesen. So etwas wird man vermutlich nicht schliessen, so dass die Urteilsbegründung für Herrn Kachelmann unangreifbar bleibt. Sie kann sich nur ändern, wenn das Urteil zu seinem Nachteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben wird, und das wird er nicht hoffen.

Was wird noch verbreitet? Ach ja – das Urteil hält vergewaltigte Frauen von der Anzeigeerstattung ab.

Naja – zunächst mal könnte es nicht vergewaltigte Frauen von falschen Anzeigen abhalten, was man ihm nicht vorwerfen könnte. Richtig ist natürlich trotzdem, dass es sich so manche vergewaltigte Frau dreimal überlegen wird, was sie tun soll, vor allem wegen der Behandlung der Nebenklägerin durch das Gericht. Aber soll man den Herrn Kachelmann ohne jeglichen Beweis seiner Schuld nur deshalb verurteilen, damit mehr Frauen Vergewaltigungen anzeigen? Zumindest ein origineller Gedanke …

Skulptur der Gerechtigkeit (nach Max Baumann, Berliner Dom, Ostseite; Foto: VollwertBIT/wikimedia commons cc)

Und ruiniert soll er sein, der Herr Kachelmann. Vermögen und Ruf dahin. Aber ob das stimmt?

Man muss wohl einen Unterschied machen zwischen Leuten, an deren Leistungen und Werken die Menschen interessiert sind und sogar etwas bezahlen, um sie zu sehen oder zu hören, und Quotenbringern, auf die die Menschen einfach nur neugierig sind. Kein Mensch verlangt, am wenigsten die Fernsehzuschauer, dass diese Quotenbringer so was wie ein vorbildliches Leben führen sollen. Im Gegenteil – je verruchter, desto interessanter. Ja, wenn der Herr Kachelmann klassischer Sänger oder Theaterschauspieler wäre, vielleicht würde dann der eine oder andere Fan ein wenig Abstand halten. Obwohl mir schon das äusserst zweifelhaft erscheint. Aber das blosse Einschalten, noch dazu kostenloses Free-TV, das vollzieht sich doch nach ganz anderen Gesetzen. Jedenfalls jetzt dürfte  Kachelmann ein gewaltiger Quotenbinger sein, falls er sich entschliesst, im Fernsehen irgendtwas zu seinem Problem zu sagen. Wahrscheinlich genügt schon die blosse Ankündigung seines Erscheinens, um die Quoten ordentlich zu befeuern.

Und warum soll er nicht wieder als Wetterfrosch arbeiten? Peinliche und hochnotpeinliche Enthüllungen hat es auch schon über so manchen anderen gegeben. Letzten Endes ist es sein Bier, ob es ihm was ausmacht, dass seine Zuschauer dank tätiger Mithilfe der Mannheimer Justiz und der Medien jetzt mit seinen intimen Vorlieben vertraut sind. Vielleicht macht ihm das gar nichts? Vielleicht schämt er sich seiner Vorlieben nicht, sondern findet sie ganz toll? Wer weiss das schon? Das Publikum jedenfalls ist tolerant. Kein Mensch schaltet weiter oder ab, nur weil jemand wie Michael Jackson, Berlusconi, Clinton, Westerwelle oder Fünffachheirater Joschka Fischer auf der Glotze erscheint? Nicht mal ein Promille tut so fein. Die restlichen 999 rufen:

Komma schnell, Kachelmann is im Fernseh!

20 JAHRE MUSEUM FÜR MODERNE KUNST FRANKFURT AM MAIN (1)

Freitag, 17. Juni 2011

Seit wenigen Tagen erst glänzt der Goldene Löwe der diesjährigen Kunst-Biennale Venedig im Regal, und schon gibt es für MMK-Direktorin Susanne Gaensheimer erneut Anlass, ein grosses Fest zu feiern: den 20. Jahrestag der Gründung dieses Museums.

“MMK 1991 – 2011. 20 Jahre Gegenwart” lautet das Motto der knapp 100 Tage währenden grossen Jubiläumsausstellung an drei Präsentationsorten: in dem allein schon wegen seiner einzigartigen postmodernen Architektur bekannten Haus an der Domstrasse, in der gegenüberliegenden Dependance Zollamt sowie – und dies ist wirklich ein besonderes Ereignis – in einem im Herbst abzubrechenden Bürogebäudekomplex auf dem MainTor-Areal der DIC-Gruppe am Frankfurter Untermainkai.

“Die grösste Ausstellung in der Geschichte des MMK”, freut sich Frankfurts Kulturdezernent Professor Felix Semmelroth, “zeigt auf eindrucksvolle Weise, welche Schätze das Museum in den vergangenen zwei Jahrzehnten hier in Frankfurt gesammelt hat. Soviel MMK war noch nie in einer Ausstellung zu sehen”.

Pressekonferenz in der von Tobias Rehberger für die ehemalige Dresdner Bank-Zentrale entworfenen Cafetaria (Installation “Mailand, Moskau, Dubai, Singapur, Tokio”)

Silke Schuster-Müller (Deutscher Sparkassen- und Giroverband), Susanne Gaensheimer, Felix Semmelroth und Ulrich Höller (Vorstandsvorsitzender DIC)

Mit seinen rund 4500 Kunstwerken zählt das Haus zu den weltweit bedeutendsten Museen für Gegenwartskunst. Doch auch im Rahmen dieser Jubiläumsausstellung mit zusätzlichen rund 4000 Quadratmetern Präsentationsfläche kann lediglich etwa ein Viertel der in der Sammlung beherbergten Schätze gezeigt werden. Für besonders faszinierende Kontraste und neue Sichtweisen auch auf bekannte Arbeiten sorgt die Ausstellung auf dem MainTor-Areal.

Susanne Gaensheimer und Felix Semmelroth betrachten “57 Pinguine” von Stephan Balkenhol

Blitzlichtgewitter auf die MMK-Direktorin im “Frankfurter Salon” von Anton Henning

Eine Überraschung nach der anderen im MMK-Stammhaus: Andreas Slominskis und Michael Beutlers Grossinstallationen

Beherrscht die Eingangshalle: Michael Beutlers gewaltige Installation “outdoor – yellow 13″

Am kommenden Sonntag, 19. Juni 2011, wird tüchtig gefeiert: Ab 11 Uhr präsentiert sich das MMK als “open house”, auf der Domstrasse gibt es ein grosses Strassenfest mit allerlei Überraschungen für Gross und Klein. Um 14 Uhr wird dann die offizielle Eröffung der Jubiläumsausstellung stattfinden: auf der MainTor-Terrasse am Untermainkai (Zugang über die Alte Mainzer Gasse).

(Fotos: FeuilletonFrankfurt)