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Heute vor 25 Jahren: Deutscher Bundestag ächtet den “Volksgerichtshof”

Auch im Rückblick noch immer eine Schande für Deutschlands Justiz und Staatswesen: Erst am 25. Januar 1985, heute also vor 25 Jahren und erst 40 Jahre nach Kriegsende, einigten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf einen ursprünglich sehr viel weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion hin nach langen parteipolitischen Querelen und verwässernden Kompromissen auf die – noch nicht einmal rechtsverbindliche – Entschliessung: “Der Bundestag stellt fest, dass die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne, sondern ein Terrorinstrument zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Willkürherrschaft war. Den Entscheidungen des Volksgerichtshofes kommt deshalb nach Überzeugung des Deutschen Bundestages keine Rechtswirkung zu.”

Aber erst noch einmal dreizehn Jahre später rangen sich die damaligen Volksvertreter endlich zu dem “Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege” vom 25. August 1998 durch. Dessen § 1 lautet: “Durch dieses Gesetz werden verurteilende strafgerichtliche Entscheidungen, die unter Verstoss gegen elementare Gedanken der Gerechtigkeit nach dem 30. Januar 1933 zur Durchsetzung oder Aufrechterhaltung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes aus politischen, militärischen, rassischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen ergangen sind, aufgehoben. Die den Entscheidungen zugrunde liegenden Verfahren werden eingestellt.”

Abschliessende Schritte mit zwei Änderungsgesetzen zum vorgenannten Gesetz erfolgten jedoch – gegen erhebliche Widerstände bestimmter politischer Kreise – erst im Juli 2002 und im September 2009 mit der Aufhebung der Kriegsgerichtsurteile gegen Kriegsdienstverweigerer, Wehrmachtsdeserteure und sogenannte Kriegsverräter.

Über 5000 Todesurteile hatte das zynisch als “Volksgerichtshof” bezeichnete Tribunal seit seiner Gründung in 1934 bis zum Jahr 1945 ausgesprochen. Aber nur einer der rund 570 an dieser Unrechtseinrichtung Tätigen wurde gerichtlich zur Rechenschaft gezogen. Unrühmlich auch die damalige Rolle des Bundesgerichtshofs, der dieses Terrorinstrument lange Zeit als ein ordentliches “Gericht” wertete.

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Einer der furchtbarsten der “furchtbaren Richter” (Rolf Hochhuth) am nationalsozialistischen sogenannten “Volksgerichtshof”: Roland Freisler, dessen Präsident, im Prozess über die Angeklagten des 20. Juli 1944 (Foto: Deutsches Bundesarchiv /wikimedia commons cc)


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