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FeuilletonFrankfurt

Das Online-Magazin von Erhard Metz

Archive for Dezember, 2009

Farbe – Form – Licht: Arthur Kostner in der Frankfurter Westend Galerie

Sonntag, 6. Dezember 2009

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Arthur Kostner und Salvatore A. Sanna, Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Italienischen Vereinigung und Galerist

Liebhaber der zeitgenössischen und klassischen abstrakten italienischen Malerei finden in der Frankfurter Westend Galerie zumeist das Richtige, so derzeit in der Ausstellung “Farbe – Form – Licht”  mit Arbeiten von Arthur Kostner.

Kostner wurde 1954 in Appiano (Eppan) südlich von Bozen geboren, wo der Künstler auch heute lebt und arbeitet. Das Spektrum seiner Werke reicht von Zeichnungen und Malerei in verschiedenen Techniken auf Papier und Leinwand bis hin zu Reliefs und Skulpturen aus Holz oder diversen Metallen in mitunter monumentalen Dimensionen.

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Oft verbinden sich in Kostners Arbeiten Skulptur und Malerei, so auch in den jetzt in der Westend Galerie ausgestellten Exponaten: Quadraten und Rechtecken, Tondos und sogenannten Curvas. Es sind die geometrischen Grundformen, die diese jüngsten Arbeiten Kostners, sämtlich aus den Jahren 2008 und 2009, bestimmen.

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Ausgangsmaterial ist, der kunsthandwerklichen Tradition Südtirols folgend, Holz, das der Künstler jedoch aus industrieller Fertigung bezieht. Mit den Verrundungen an ihren Kanten erhalten die Holztafeln eine spezifische Körperhaftigkeit. Farbauftrag und Lackierung erfolgen mit der Sprühpistole. Anders als bei früheren Arbeiten lässt jetzt der Prozess des Lackierens jedwede Maserung des Naturstoffes Holz verschwinden.

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Es entstehen gleichsam hochglänzend polierte Oberflächen, in denen sich die räumliche Umgebung ebenso wie die Betrachter selbst spiegeln. Die Position des Betrachters sowie der jeweilige Lichteinfall bestimmen die Wahrnehmung der leuchtkräftigen, expressiven Farben. Vielfach hat man Arthur Kostner in einen Zusammenhang mit der Farbfeldmalerei beispielsweise eines Mark Rothko gebracht.

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Kostners Wandtafeln eignet in ihrer Objekthaftigkeit und ihrer durch die Spiegelungen verstärkten Ausstrahlung in den Raum ein architektonischer Charakter, der sich mit manchen reliefartigen Strukturen noch verstärkt. In den derart dreidimensional betonten Arbeiten vereinigen sich vitale farbliche Expressivität und strenge geometrische Gestaltung in volumenhaften Gebilden von ästhetischen Proportionen und einer spezifischen, von italienischem Formgefühl geprägten Eleganz.

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Arthur Kostners Arbeiten waren in einer Vielzahl von Einzel- und Gruppenausstellungen vertreten, in seiner südtiroler Heimat sowie in den norditalienischen Städten Genua, Mailand, Mantua, Padua, Venedig, Verona oder Turin. In Österreich stellte er unter anderem in Innsbruck, Salzburg und Wien aus, in Deutschland in Freiburg, Gelsenkirchen, Köln, Mannheim, München und Speyer. Seit langen Jahren ist Kostner mit seinem Werk regelmässig in der Frankfurter Westend Galerie vertreten, zuletzt 2004 und 2007.

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Die Ausstellung in der Frankfurter Westend Galerie im Haus der Deutsch-Italienischen Vereinigung läuft bis zum 23. Januar 2010.

(Bildnachweis: Ausstellungsansichten Frankfurter Westend Galerie; Fotos: FeuilletonFrankfurt)

Bundesverfassungsgericht stoppt Kommerz an Advents-Sonntagen

Donnerstag, 3. Dezember 2009

Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe für die Berliner Landespolitik oder:
Verkehrte Welt?

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(Foto: Kunstzirkus /pixelio.de)

Wieder einmal – wie so oft schon in der Vergangenheit – bewahrt das Bundesverfassungsgericht den vernünftigeren Teil der Menschen dieser Republik vor einer Verkommerzialisierung und Verwahrlosung des gesellschaftlichen Lebens:

Das Berliner Ladenöffnungsgesetz (§ 3 Absatz 1): “Verkaufsstellen [will heissen: sämtliche Läden] dürfen … an Adventssonntagen von 13.00 bis 20.00 Uhr geöffnet sein.”

Dagegen erhoben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht. Aus dem Katechismus der Katholischen Kirche: Der Sonntag unterbricht den Arbeitsalltag und gewährt eine Ruhepause; er ist ein Tag des Protestes gegen die “Fron der Arbeit” und die “Vergötzung des Geldes”. Das Leben der Menschen erhält durch die Arbeit und die Ruhe seinen Rhythmus. Aus dem Evangelischen Erwachsenen-Katechismus: Der Mensch und die Gesellschaft brauchen den Sonntag, um zu erfahren, dass Produktion und Rentabilität nicht den Sinn des Lebens ausmachen. Nach diesem Verständnis ist der “Rhythmus von Arbeit und Ruhe” ein “zentraler Rhythmus der christlich-jüdischen Kultur”.

Das höchste deutsche Gericht urteilte am 1. Dezember 2009 (und setzte zugleich den grundsätzlichen Massstab für etwaige Ausnahmen vom Schutz der Sonn- und Feiertage): “Die Adventssonntagsregelung … des Berliner Ladenöffnungsgesetzes steht mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen nicht in Einklang”.

Aus der Urteilsbegründung: Der Sonn- und Feiertagsschutz des Grundgesetzes sichert “eine wesentliche Grundlage für die Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben und ist damit auch Garant für die Wahrnehmung von Grundrechten, die der Persönlichkeitsentfaltung dienen”. “Die Sonn- und Feiertagsgarantie fördert und schützt nicht nur die Ausübung der Religionsfreiheit. Die Arbeitsruhe dient darüber hinaus der physischen und psychischen Regeneration und damit der körperlichen Unversehrtheit … Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von Ehe und Familie … Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schliesslich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.” “Die soziale Bedeutung des Sonn- und Feiertagsschutzes und mithin der generellen Arbeitsruhe im weltlichen Bereich resultiert wesentlich aus der – namentlich durch den Wochenrhythmus bedingten – synchronen Taktung des sozialen Lebens.

“Auf dieser Grundlage ergibt sich, dass gesetzliche Schutzkonzepte für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe erkennbar diese Tage als solche der Arbeitsruhe zur Regel erheben müssen. Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Ladenöffnung bedeutet dies, dass die Ausnahme eines dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrundes bedarf. Ein bloss wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse (“Shopping-Interesse”) potenzieller Käufer genügen grundsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe und der Möglichkeit zu seelischer Erhebung an Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.”

Wir begrüssen dieses Urteil ausdrücklich.

Was uns auffällt: Die verfassungswidrige Gesetzgebung, die Adventssonntage durchzukommerzialisieren, stammt von einer rot-roten Landesregierung und nicht etwa, wie es vielleicht eher hätte erwartet werden können, von Politikern der gelben Total-Deregulierer-Partei oder des Wirtschaftsflügels der Unionsparteien!

Verkehrte Welt?

Weisheiten / 51

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Das Wenige, das du tun kannst, ist viel.

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Albert Schweitzer (1875 bis 1965), Theologe, Philosoph, Arzt, Musiker