home

FeuilletonFrankfurt

Das Online-Magazin von Erhard Metz

Archive for Januar, 2009

Finanzkrise – einfach erklärt

Dienstag, 20. Januar 2009

Ein neuer Internet-Wurm krabbelt in verschiedenen Versionen über die Bildschirme:

FINANZKRISE EINFACH ERKLÄRT:

Heidi besitzt eine Bar in der Innenstadt. Um den Umsatz zu steigern beschliesst sie, die Getränke der treuen Kundschaft – sämtlich Alkoholiker  – anzuschreiben, ihnen also Kredit zu gewähren.

Das spricht sich herum und dadurch drängen sich immer mehr Kunden in Heidis Bar.

Da die Kunden sich um die Bezahlung vorerst keine Sorgen machen müssen, erhöht Heidi die Preise für Wein und Bier, die meistkonsumierten Getränke, und steigert damit massiv ihren Umsatz.

Der junge und dynamische Kundenberater der lokalen Bank sieht in diesen Kundenschulden wertvolle künftige Guthaben; er erhöht Heidis Kreditlinie.

Er macht sich keine Sorgen, denn er hat ja die Schulden der Alkoholiker als Deckung.

Am Sitz der Bank transformieren top-ausgewiesene Banker diese Kundenguthaben in SUFFBONDs, ALKOBONDs und KOTZBONDs. Diese Papiere werden dann weltweit gehandelt.

Niemand versteht zwar, was die Abkürzungen bedeuten und wie die Papiere garantiert werden. Da die Kurse aber steigen, werden die Papiere ein Renner.

Eines Tages – und obwohl die Kurse immer noch steigen -  stellt ein Risk Manager (inzwischen selbstverständlich entlassen – Begründung: er war zu negativ) der Bank fest, dass man die Schulden der Alkoholiker von Heidis Bar langsam einfordern sollte.

Die können aber nicht zahlen.

Heidi kann ihren Kreditverpflichtungen nicht nachkommen und macht Konkurs.

SUFFBOND und ALKOBOND verlieren 95 %, KOTZBOND hält sich besser und stabilisiert sich nach einem Verlust von 80 %.

Die Lieferanten hatten Heidis Bar längere Zahlungsfristen gewährt und zudem selbst in die Papiere investiert: der Weinlieferant geht Konkurs, der Bierlieferant wird von einem Konkurrenten übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entlassen.

Die Bank-Manager haben ihre üppigen Boni-Zahlungen auf den Kaimaninseln längst in Sicherheit gebracht.

Die Bank wird durch die Regierung Merkel/Steinmeier in einer dramatischen, tage- und nächtelang andauernden Aktion gerettet.

Die hierfür notwendigen Milliarden-Summen werden in einer Umlage von allen Nichtalkoholikern eingezogen.

finanzkrise1

Ist doch ganz einfach, nicht wahr?

Nichtwähler – die stärkste “Partei”

Sonntag, 18. Januar 2009

Wieviel Grund zum Jubeln haben die politischen Parteien wirklich? Nicht allzu viel.

Die heutige Hessenwahl: Die stärkste “Partei” bildeten wieder einmal die Nichtwähler: 39 % der 4,38 Millionen Wahlberechtigten gaben keine Stimme ab. Gaben sie wirklich keine ab?

Ist nicht eine bewusst nicht abgegebene Stimme eine dezidierte Gegenstimme – gegen alle um Wählerstimmen Buhlenden? Und sind die Parteien nicht auch für die aus Bequemlichkeit oder Desinteresse nicht abgegebenen Stimmen mitverantwortlich?

Bei den Wahlen zum Bayerischen Landtag vom 28. September 2008 betrug die Wahlbeteiligung lediglich noch 57,9 %. In Österreich macht inzwischen grotesker Weise eine formale Nichtwählerpartei von sich reden.

wahlen

(Foto: Alexander Hauk)

Zurück nach Hessen: Diese Rechnung nehmen die Parteien und deren Spitzenkandidaten gar nicht gerne zur Kenntnis, sie wird aber dadurch nicht falsch:

In Hessen erhielten heute die CDU 22,7 % der erreichbaren Wählerstimmen, die SPD 14,5 %, die FDP 9,9 %, die Grünen 8,3 %, die Linke 3,3 %. Die Sonstigen spielen mit 2,3 % auch bei dieser Betrachtungsweise keine Rolle. Die künftige Regierungskoalition wurde somit lediglich von 32,6 % aller Wahlberechtigten bewusst gewählt. Formalrechtlich wird das so in Ordnung gehen müssen. Aber bleibt nicht ein bitterer Geschmack bei der Frage einer eigentlichen demokratischen Legitimation?

Nein, kein Ruhmesblatt für die Parteien. Und schon gar keines für die hessischen, zur Wahl aufgeforderten Bürgerinnen und Bürger.

Tabellarische Ergebnisse von Wahlen unter Berücksichtigung der Nichtwähler finden Sie übrigens auf der Internet-Seite von Udo Brechtel.

Zaubermeister Frost

Samstag, 17. Januar 2009

frost

Im Vorgarten: Zaubermeister Frost

(Foto: FeuilletonFrankfurt)

Nachtflüge, Gerichtsentscheidungen und Wahlkampf

Freitag, 16. Januar 2009

Bau der neuen Landebahn am Flughafen Frankfurt am Main steht nichts entgegen
Voraussichtlich aber keine planmässigen Flüge in der Kernnacht

Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 2009

“Allerdings macht der 11. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in den Gründen seiner Entscheidungen deutlich, dass die Nachtflugregelung in dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss einer rechtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten werde. Die planfestgestellte Betriebsregelung erlaube durchschnittlich 150 planmäßige Flugbewegungen in einer Nacht, von denen 17 auf die Kernzeit der Nacht von 23 bis 5 Uhr entfallen dürften. Nach derzeitiger Einschätzung des Gerichts trägt diese Regelung dem gesetzlich gebotenen Schutz der Nachtruhe nicht ausreichend Rechnung. Der Schutz der Bevölkerung vor nächtlichem Fluglärm werde in ausgeprägter Form im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgeschrieben. Über diese allgemeine Normierung hinaus sei die Planfeststellungsbehörde im Falle des Flughafens Frankfurt Main aber auch durch den Grundsatz zum Nachtlärmschutz in dem 2007 geänderten Landesentwicklungsplan gebunden, betont das Gericht. In der Begründung zu dieser Landesplanung werde dem Verbot planmäßiger Flüge in der Nacht von 23 bis 5 Uhr als Ergebnis des Mediationsverfahrens ein so erhebliches Gewicht beigemessen, dass daraus eine Abwägungsdirektive folge, die der Planfeststellungsbehörde kaum einen Spielraum für die Zulassung planmäßiger Flüge in der sogenannten Mediationsnacht lasse. Nur mit dieser Einschränkung könne eine weitere Steigerung der gewaltigen Lärmbelastung, der eine riesige Anzahl von Menschen in der Umgebung des Flughafens schon jetzt ausgesetzt sei, zugelassen werden. Als bedenklich stufen die Richter auch die Regelung für die Nachtrandstunden (22 bis 23 und 5 bis 6 Uhr) ein, soweit die Zahl der zulässigen Flugbewegungen auf den Jahresdurchschnitt bezogen sei. Dies ermögliche es, Flüge von der Winterflugplanperiode in die Hauptreisezeit zu verlegen, wodurch es zu einer besonders nachteiligen Bündelung von Flügen in einzelnen Nächten kommen könne. Derartige Planungsmängel führten aber nicht zu einer Aufhebung des Ausbauplans; sie könnten vielmehr im Wege der Planergänzung ausgeräumt werden und rechtfertigten es deshalb nicht, den Planfeststellungsbeschluss vorläufig außer Vollzug zu setzen.”

Pressemeldung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Auszug)
Nr.: 3/2009
15. Januar 2009

old_bailey

Thomas Rowlandson und Augustus Pugin, Gerichtsverhandlung in Old Bailey, für Ackermann’s Microcosm of London (1808-11)

Wintermorgen

Dienstag, 13. Januar 2009

sonnenaufgang-4501

wasserfall-4301

(Fotos: “Sonnenaufgang”; “Wasserfall”: Ingrid Malhotra)