Bundeskartellamt sichert Informationsfreiheit
Einem Missverständnis gilt es vorzubeugen: Dass wir etwa “Jung-Millionären in kurzen Hosen” (Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft) das Wort redeten. Das wäre nun wirklich das Allerletzte, was uns einfiele.
Aber um die Interessen derjenigen breiten Bevölkerungskreise geht es, die sich gerne über die Spiele der Fussballbundesliga am Samstag in Wort und Bild und in angemessenem Zeitabstand informieren möchten, ohne dass sie dazu in ein teures Abonnement eines übermächtigen milliardenschweren Vermarktungskartells der Deutschen Fussball Liga mit dem aus dem Bankerott wieder auferstandenen, offenbar nimmer müde werdenden Kirch-Clan gezwungen werden.
Das Bundeskartellamt schob dem Vorhaben unlängst mit seiner weisen Rechtsauffassung den Riegel vor: Das Publikum hat einen Anspruch darauf, eine unverschlüsselt ausgestrahlte Zusammenfassung des Spielgeschehens am Samstag im frei empfangbaren Fernsehen vor 20 Uhr wahrnehmen zu können.
Dass Kirch & Co und diesen Kräften Nahestehende vor allem in der einschlägigen Wirtschaftspresse dagegen polemisieren, liegt auf der Hand und kann niemanden verwundern. Wir aber können nur zustimmen, dass im Widerstreit zwischen Kartellprofitinteressen einiger Weniger und der Informationsfreiheit aller letztere stets obsiegen möge.

Kein “Jung-Millionär in kurzen Hosen”, aber ein begeisteter Fussballspieler: Kleiner Junge aus Jakarta mit einem zerschlissenen Fussball in den Händen
(Bildnachweis: Jonathan McIntosh; wikimedia commons CC)
