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FeuilletonFrankfurt

Das Online-Magazin von Erhard Metz

Na endlich – ein Recht auf saubere Luft !

Das jüngste Feinstauburteil des Bundesverwaltungsgerichts: ein Lichtblick!

Der Betroffene [Ergänzung des Autors: Anwohner einer verkehrsreichen Strasse] kann verlangen, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen einschreiten. Sie müssen dann unter mehreren rechtlich möglichen – insbesondere verhältnismäßigen – Maßnahmen eine Auswahl treffen. Als verhältnismäßige Maßnahme kommt hier beispielsweise eine Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs in Betracht. Soweit ein Zitat aus der entsprechenden Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts über dessen Urteil vom 27. September 2007.

Wer kennt sie nicht – die stinkenden, blaugrauen Dieselruss ausschleudernden verrottenden LKW und Lieferwagen, die immer noch allgegenwärtig auf den Strassen ihr Unwesen treiben. Besonders schlimm sind manche altersschwachen Baustellen-LKW oder – bereits schon äusserlich schrottreifverdächtige – LKW aus osteuropäischen Ländern.

(Foto: ro18ger/pixelio.de)

Man hat den Eindruck, TÜV-Mitarbeiter, Behörden und Polizei drücken angesichts der rollenden Misere auf unseren Strassen und Autobahnen mitunter beide Augen zu. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt zu der Hoffnung Anlass, dass diese Stinker demnächst aus dem Verkehr gedrängt werden können!

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