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FeuilletonFrankfurt

Das Online-Magazin von Erhard Metz

Neues deutsches Falschschreib

Heuer, der 1. August 2007, ist abermals ein trauriger Tag für die deutsche Kulturlandschaft: Das neue deutsche Falschschreib – die Kultusministerkonferenz und der Falschschreibrat, pardon, Rechtschreibrat, euphemisieren das Machwerk zur revidierten Rechtschreibreform – tritt endgültig / vorläufig endgültig / immerwährend endgültig, ganz wie Sie wünschen, in Kraft.

Wissen Sie, was das bedeutet? Ist Ihnen klar, was Sie ab heute immer noch oder nicht mehr oder wieder erneut verbindlich schreiben sollen / müssen und wo Sie zwischen verschiedenen Schreibweisen (dito: immer noch oder nicht mehr oder wieder erneut) wählen können? Nein? Trösten Sie sich: mir auch nicht. Den wievielten Duden werden Sie jetzt kaufen müssen? Und haben Sie Schulkinder, die demnächst weinend mit lauter rot-tintig angestrichenen Fehlern in ihren Heften zu Ihnen nach Hause kommen?

Nun ist es nicht neu, dass Sprache sich wandelt. Lesen Sie einmal Texte von Goethe oder Schiller in den originalen Handschriften. Aber Sprache soll sich vom Literarischen her entwickeln und bitte nicht durch Bürokraten bestimmt werden! Wobei zu letzteren auch die Sprachfunktionäre aus Wissenschaft und Kultur zählen, die sich wohl gerne ein Reformdenkmal setzen möchten.

Aber seien Sie beruhigt: Gemäss einem weisen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt das verordnete neue / neueste Regelwerk nur für Schulen und Behörden und den offiziellen Sprachgebrauch. Schreiben Sie also Ihrer Tante oder Nichte ruhig nach den Ihnen vertrauten und plausiblen Regeln, so wie ich dies auf dieser Seite im wesentlichen auch tun werde.

Und eines ist gewiss: In fünfzig Jahren werden Ihre Enkelinnen und Enkel wieder anders schreiben!

rechtschreibreform_11102007_006

(Foto: Claudia Hautumm /pixelio.de)

4 Kommentare zu “Neues deutsches Falschschreib”

  1. Theodor Ickler
    3. August 2007 06:36
    1

    Theodor Ickler
    theo.ickler@t-online.de

    Sehr geehrter Herr Metz,
    laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die reformierte Rechtschreibung nur für Schulen verbindlich, nicht für Behörden oder den öffentlichen Sprachgebrauch.
    Beste Grüße,
    Theodor Ickler
    (ehem. Sachverständiger im Rechtschreibverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht)

  2. Der Autor
    3. August 2007 10:24
    2

    Natürlich hat Prof. Dr. Theodor Ickler, prominenter Kritiker der Rechtschreibreform, mit der Klarstellung recht, dass das intendierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998 lediglich die Einführung der Reform in den Schulen zum Gegenstand hatte. Soweit dem Autor bekannt, gehen der Bund und die Länder von der Übernahme der Reform in die “Amts- und Justizsprache”, wie es so schön heisst, aus, und sie haben dafür die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

    Oh Journalisten, wir müssen schärfer hinschauen (s. z. B. Welt Online vom 1. August 2007 “Ab heute gibt es wieder den ‘Blauen Brief’ und die ‘Rote Karte’ “)!

  3. claudia johann
    5. August 2007 11:12
    3

    Zur Aufmunterung ein kleiner Beitrag von Liselotte von der Pfalz:

    Man setzt in zeyttungen, waß man weiß oder nicht weiß, wen nur daß bladt voll wirdt.
    21.12.1719

  4. Der Autor
    5. August 2007 13:58
    4

    ich saz uf eime steine
    und dahte bein mit beine
    dar uf satzt ich den ellenbogen
    ich hete in mine hant gesmogen
    daz kinne und ein min wange
    do dahte ich mir vil ange
    wie man zer welte sollte leben …

    Na, wir haben das ja wohl alle einmal auswendig gelernt …

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